Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer (§ 43 EStG) ist eine einheitliche Pauschalsteuer auf Kapitalerträge, die seit 2009 in Deutschland gilt. Sie beträgt 25% Kapitalertragsteuer + 5,5% Solidaritätszuschlag — zusammen 26,375%. Für Kirchenmitglieder kommt noch Kirchensteuer von 8% (Bayern, BW) oder 9% (übrige Bundesländer) auf die Abgeltungssteuer hinzu.
| Steuerkomponente | Satz | Auf was? |
|---|---|---|
| Kapitalertragsteuer | 25,00% | Kapitalertrag |
| Solidaritätszuschlag | 5,5% auf KESt = +1,375% | Kapitalertragsteuer |
| Gesamt (ohne Kirche) | 26,375% | Kapitalertrag |
| + Kirchensteuer (9%) | +ca. 1,60% | Abgeltungssteuer |
| Gesamt (mit Kirche, 9%) | ca. 27,99% | Kapitalertrag |
Der entscheidende Vorteil: Die Abgeltungssteuer ist eine Abgeltungswirkung — du musst Kapitalerträge in der Regel nicht in der Steuererklärung angeben. Der Broker führt die Steuer automatisch ab. Ausnahme: Du willst die Günstigerprüfung nutzen, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25% liegt (z.B. Studenten, Rentner).
Was wird bei ETFs besteuert?
Die Abgeltungssteuer erfasst bei ETFs drei verschiedene Einkunftsarten:
1. Dividenden und Ausschüttungen (ausschüttende ETFs)
Bei ausschüttenden ETFs wie dem Vanguard FTSE All-World High Div. Yield (VHYL) werden Dividenden direkt auf dein Verrechnungskonto ausgezahlt. Die Steuer wird im Moment der Ausschüttung einbehalten. Dank Teilfreistellung sind bei Aktien-ETFs 30% sofort steuerfrei.
2. Realisierte Kursgewinne (beim Verkauf)
Verkaufst du ETF-Anteile mit Gewinn, fällt Abgeltungssteuer auf den Gewinn an (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten). Auch hier gilt die 30% Teilfreistellung für Aktien-ETFs. Nicht realisierte Buchgewinne sind komplett steuerfrei — solange du nicht verkaufst.
3. Vorabpauschale (thesaurierende ETFs)
Für thesaurierende ETFs wie den Vanguard FTSE All-World Acc. (VWCE) erhebt der Gesetzgeber die sogenannte Vorabpauschale. Diese fällt jährlich im Januar für das Vorjahr an — auch ohne Ausschüttung oder Verkauf. Sie berechnet sich aus dem Basiszins (2026: 2,53%), dem Fondswert und der Teilfreistellung. Mehr dazu im Artikel Vorabpauschale berechnen 2026.
Teilfreistellung erklärt — 30% steuerfrei bei Aktien-ETFs
Die Teilfreistellung (§ 20 InvStG) ist eine der wichtigsten Besonderheiten für ETF-Anleger. Da ETFs intern bereits versteuerte Unternehmensgewinne ausschütten (Körperschaftsteuer auf Unternehmensebene), gewährt der Gesetzgeber eine pauschale Steuerbefreiung.
| Fondstyp | Aktienquote | Teilfreistellung | Steuerpflichtig | Beispiel |
|---|---|---|---|---|
| Aktien-ETF | ≥ 51% | 30% | 70% | VWCE, VHYL, IWDA, MSCI World |
| Mischfonds | 25–50% | 15% | 85% | Xtrackers Portfolio ETFL |
| Anleihen-ETF | < 25% | 0% | 100% | iShares IEGA, EM Bond ETFs |
| Immobilien (offene Fonds) | — | 60–80% | 20–40% | Offene Immobilienfonds |
Das bedeutet: Du zahlst bei einem Aktien-ETF effektiv nur 26,375% × 70% = 18,46% auf den Brutto-Ertrag — nicht 26,375%.
Rechenbeispiel 1: Dividende VHYL
Annahme: Du hältst VHYL (ausschüttend, Aktien-ETF) im Wert von €10.000 mit 3,8% Dividendenrendite. Dein Freistellungsauftrag ist bereits vollständig ausgeschöpft.
Rechenbeispiel 2: Kursgewinn VWCE
Annahme: Du kaufst VWCE für €20.000 und verkaufst nach 5 Jahren für €25.000. Gewinn: €5.000. Freistellungsauftrag ist vollständig ausgeschöpft.
Freistellungsauftrag — €1.000 pro Person
Der Freistellungsauftrag (FSA) befreit bis zu €1.000 Kapitalerträge pro Jahr vollständig von der Abgeltungssteuer. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt ein gemeinsamer FSA von €2.000/Jahr.
Wichtig: Bei Aktien-ETFs zählt nur der steuerpflichtige Anteil (70%) gegen den FSA — nicht der Bruttoertrag.
| Ertrag | Brutto | Gegen FSA (nach TFS) | Steuer (wenn FSA €1.000) |
|---|---|---|---|
| VHYL Dividende | €380 | €266 (×70%) | €0 (FSA reicht) |
| VWCE Vorabpauschale | €177 | €124 (×70%) | €0 (FSA reicht) |
| VWCE Kursgewinn €5.000 | €5.000 | €3.500 (×70%) | €923 (FSA längst voll) |
| Tagesgeld Zinsen | €200 | €200 (100%) | €0 bis FSA-Grenze |
Detaillierte Anleitung zur optimalen FSA-Nutzung findest du im Artikel Freistellungsauftrag berechnen.
Kirchensteuer auf ETF-Erträge
Kirchenmitglieder zahlen auf die Abgeltungssteuer zusätzlich 8% (Bayern, BW) oder 9% (alle anderen Länder) Kirchensteuer. Durch das Kirchensteuerverfahren seit 2015 erheben Banken die Kirchensteuer automatisch — du musst nichts extra angeben.
Automatische Abführung durch deutsche Broker
Deutsche Broker wie Trade Republic, ING, DKB, Comdirect, Flatex, Scalable Capital sind verpflichtet, die Abgeltungssteuer automatisch bei jeder steuerpflichtigen Transaktion einzubehalten und direkt ans Finanzamt abzuführen. Du erhältst am Jahresende eine Jahressteuerbescheinigung für die Anlage KAP.
- Dividenden: Steuer wird im Moment der Ausschüttung abgezogen
- Kursgewinne: Steuer beim Verkauf direkt einbehalten
- Vorabpauschale: Jahresbeginn (Januar) automatisch vom Verrechnungskonto
- Freistellungsauftrag: Bank berücksichtigt ihn automatisch bis zur Grenze
Steueroptimierung bei ETFs — 5 Strategien
1. Freistellungsauftrag vollständig ausschöpfen
Die einfachste und wirksamste Strategie: Stelle bei jedem Broker einen FSA — bis maximal €1.000/Person insgesamt. Damit sparst du bis zu €263,75 Steuern pro Jahr (€1.000 × 26,375%). Setze den FSA auf €1.000, auch wenn du aktuell weniger Erträge erwartest.
2. VHYL für FSA-Ausschöpfung nutzen
Für einen FSA von €1.000 benötigst du bei VHYL (3,8% Dividende, 30% TFS) ein Depot von ca. €37.600: €37.600 × 3,8% × 70% = €998,12. Damit ist der FSA perfekt ausgeschöpft, ohne Steuern zu zahlen.
3. Verlustverrechnung nutzen
Realisierte Verluste aus ETF-Verkäufen können gegen Gewinne im selben Jahr verrechnet werden. Aktiengewinne werden nur gegen Aktien-Verluste verrechnet (Verlustverrechnungstopf). Nicht verrechnete Verluste werden ins Folgejahr vorgetragen.
4. Tax-Loss-Harvesting im Dezember
ETF-Positionen mit Buchverlust im Dezember verkaufen und sofort zurückkaufen. In Deutschland gilt kein Wash-Sale-Verbot wie in den USA. Der realisierte Verlust reduziert die Steuerlast im laufenden Jahr. Der Ankaufskurs des zurückgekauften ETFs ist dann der neue (niedrigere) Einstandspreis.
5. Günstigerprüfung bei niedrigem Einkommen
Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% (z.B. Studenten, Rentner), kannst du in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen (Anlage KAP, Zeile 4). Das Finanzamt berechnet dann die Kapitalertragssteuer zum persönlichen Satz — und erstattet die Differenz.
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Häufige Fragen zur Abgeltungssteuer bei ETFs
Disclaimer: Nur zu Bildungszwecken. Keine Anlageberatung gemäß WpHG. Keine BaFin-regulierte Beratung. Stand: Juni 2026.