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Abgeltungssteuer ETF 2026 — Was wird besteuert & wie viel sparst du?

RetireRangers · Veröffentlicht 21. Juli 2026 · Aktualisiert 20. Juni 2026 · 10 Min. Lesezeit

Als ETF-Anleger in Deutschland zahlst du auf Dividenden, Kursgewinne und die Vorabpauschale Abgeltungssteuer von 26,375%. Doch dank Teilfreistellung (30% steuerfrei bei Aktien-ETFs) und dem Freistellungsauftrag von €1.000 lässt sich die Steuerlast erheblich reduzieren. Dieser Leitfaden erklärt alles — mit konkreten Rechenbeispielen für VWCE und VHYL.

💡 Das Wichtigste 2026: Abgeltungssteuer = 25% + 5,5% Soli = 26,375%. Für Aktien-ETFs gilt 30% Teilfreistellung — effektiv nur 18,46% auf Brutto-Dividenden. Freistellungsauftrag: €1.000/Person (€2.000 Ehepaar).

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer (§ 43 EStG) ist eine einheitliche Pauschalsteuer auf Kapitalerträge, die seit 2009 in Deutschland gilt. Sie beträgt 25% Kapitalertragsteuer + 5,5% Solidaritätszuschlag — zusammen 26,375%. Für Kirchenmitglieder kommt noch Kirchensteuer von 8% (Bayern, BW) oder 9% (übrige Bundesländer) auf die Abgeltungssteuer hinzu.

SteuerkomponenteSatzAuf was?
Kapitalertragsteuer25,00%Kapitalertrag
Solidaritätszuschlag5,5% auf KESt = +1,375%Kapitalertragsteuer
Gesamt (ohne Kirche)26,375%Kapitalertrag
+ Kirchensteuer (9%)+ca. 1,60%Abgeltungssteuer
Gesamt (mit Kirche, 9%)ca. 27,99%Kapitalertrag

Der entscheidende Vorteil: Die Abgeltungssteuer ist eine Abgeltungswirkung — du musst Kapitalerträge in der Regel nicht in der Steuererklärung angeben. Der Broker führt die Steuer automatisch ab. Ausnahme: Du willst die Günstigerprüfung nutzen, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25% liegt (z.B. Studenten, Rentner).

Was wird bei ETFs besteuert?

Die Abgeltungssteuer erfasst bei ETFs drei verschiedene Einkunftsarten:

1. Dividenden und Ausschüttungen (ausschüttende ETFs)

Bei ausschüttenden ETFs wie dem Vanguard FTSE All-World High Div. Yield (VHYL) werden Dividenden direkt auf dein Verrechnungskonto ausgezahlt. Die Steuer wird im Moment der Ausschüttung einbehalten. Dank Teilfreistellung sind bei Aktien-ETFs 30% sofort steuerfrei.

2. Realisierte Kursgewinne (beim Verkauf)

Verkaufst du ETF-Anteile mit Gewinn, fällt Abgeltungssteuer auf den Gewinn an (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten). Auch hier gilt die 30% Teilfreistellung für Aktien-ETFs. Nicht realisierte Buchgewinne sind komplett steuerfrei — solange du nicht verkaufst.

3. Vorabpauschale (thesaurierende ETFs)

Für thesaurierende ETFs wie den Vanguard FTSE All-World Acc. (VWCE) erhebt der Gesetzgeber die sogenannte Vorabpauschale. Diese fällt jährlich im Januar für das Vorjahr an — auch ohne Ausschüttung oder Verkauf. Sie berechnet sich aus dem Basiszins (2026: 2,53%), dem Fondswert und der Teilfreistellung. Mehr dazu im Artikel Vorabpauschale berechnen 2026.

Vorabpauschale = Fondswert × Basiszins (2,53%) × 0,7 Steuerpflichtig (nach TFS 30%): Vorabpauschale × 70% Steuer: Steuerpflichtig × 26,375% Beispiel VWCE €10.000: Vorabpauschale = €10.000 × 2,53% × 0,7 = €177,10 Steuerpflichtig = €177,10 × 70% = €123,97 Steuer (wenn FSA voll) = €123,97 × 26,375% = ca. €32,70
ℹ️ Was ist NICHT besteuert: Nicht realisierte Kursgewinne (kein Verkauf = keine Steuer!), Erbschaft und Schenkung (andere Steuern), Gewinne innerhalb des Freistellungsauftrags (€1.000/Person).

Teilfreistellung erklärt — 30% steuerfrei bei Aktien-ETFs

Die Teilfreistellung (§ 20 InvStG) ist eine der wichtigsten Besonderheiten für ETF-Anleger. Da ETFs intern bereits versteuerte Unternehmensgewinne ausschütten (Körperschaftsteuer auf Unternehmensebene), gewährt der Gesetzgeber eine pauschale Steuerbefreiung.

FondstypAktienquoteTeilfreistellungSteuerpflichtigBeispiel
Aktien-ETF≥ 51%30%70%VWCE, VHYL, IWDA, MSCI World
Mischfonds25–50%15%85%Xtrackers Portfolio ETFL
Anleihen-ETF< 25%0%100%iShares IEGA, EM Bond ETFs
Immobilien (offene Fonds)60–80%20–40%Offene Immobilienfonds

Das bedeutet: Du zahlst bei einem Aktien-ETF effektiv nur 26,375% × 70% = 18,46% auf den Brutto-Ertrag — nicht 26,375%.

Rechenbeispiel 1: Dividende VHYL

Annahme: Du hältst VHYL (ausschüttend, Aktien-ETF) im Wert von €10.000 mit 3,8% Dividendenrendite. Dein Freistellungsauftrag ist bereits vollständig ausgeschöpft.

1
Brutto-Dividende: €10.000 × 3,8% = €380
2
Teilfreistellung (30% steuerfrei): €380 × 70% = €266 steuerpflichtig
3
Freistellungsauftrag: Bereits ausgeschöpft → volle €266 steuerpflichtig
4
Abgeltungssteuer: €266 × 26,375% = €70,16 Steuer
5
Netto-Auszahlung: €380 − €70,16 = €309,84
VHYL Rechenbeispiel (FSA ausgeschöpft): Brutto-Dividende: €380,00 × 70% Teilfreistellung: €266,00 (steuerpflichtig) × 26,375% Abgeltungssteuer: -€70,16 Netto-Dividende: €309,84 Effektiver Steuersatz: 18,46% auf Bruttodividende
💡 Mit Freistellungsauftrag: Wenn dein FSA noch Puffer hat, zieht die Bank zuerst den Freibetrag ab. Beispiel: FSA-Rest €500 → Steuerpflichtig = €266 − €266 = €0 → Keine Steuer (der Rest des FSA = €234 bleibt für andere Erträge).

Rechenbeispiel 2: Kursgewinn VWCE

Annahme: Du kaufst VWCE für €20.000 und verkaufst nach 5 Jahren für €25.000. Gewinn: €5.000. Freistellungsauftrag ist vollständig ausgeschöpft.

1
Realisierter Kursgewinn: €25.000 − €20.000 = €5.000
2
Teilfreistellung (30%): €5.000 × 70% = €3.500 steuerpflichtig
3
Abgeltungssteuer: €3.500 × 26,375% = €923,13 Steuer
4
Netto-Gewinn: €5.000 − €923,13 = €4.076,87
VWCE Kursgewinn (FSA ausgeschöpft): Kursgewinn: €5.000,00 × 70% Teilfreistellung: €3.500,00 (steuerpflichtig) × 26,375% Abgeltungssteuer: -€923,13 Netto-Gewinn: €4.076,87 Effektiver Steuersatz: 18,46% auf Brutto-Gewinn

Freistellungsauftrag — €1.000 pro Person

Der Freistellungsauftrag (FSA) befreit bis zu €1.000 Kapitalerträge pro Jahr vollständig von der Abgeltungssteuer. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt ein gemeinsamer FSA von €2.000/Jahr.

Wichtig: Bei Aktien-ETFs zählt nur der steuerpflichtige Anteil (70%) gegen den FSA — nicht der Bruttoertrag.

ErtragBruttoGegen FSA (nach TFS)Steuer (wenn FSA €1.000)
VHYL Dividende€380€266 (×70%)€0 (FSA reicht)
VWCE Vorabpauschale€177€124 (×70%)€0 (FSA reicht)
VWCE Kursgewinn €5.000€5.000€3.500 (×70%)€923 (FSA längst voll)
Tagesgeld Zinsen€200€200 (100%)€0 bis FSA-Grenze

Detaillierte Anleitung zur optimalen FSA-Nutzung findest du im Artikel Freistellungsauftrag berechnen.

Kirchensteuer auf ETF-Erträge

Kirchenmitglieder zahlen auf die Abgeltungssteuer zusätzlich 8% (Bayern, BW) oder 9% (alle anderen Länder) Kirchensteuer. Durch das Kirchensteuerverfahren seit 2015 erheben Banken die Kirchensteuer automatisch — du musst nichts extra angeben.

Kirchensteuerberechnung (9%, FSA ausgeschöpft): Steuerpflichtig: €266 (VHYL ×70%) Kapitalertragsteuer 25%: €66,50 Soli 5,5% auf KESt: +€3,66 Kirchensteuer 9% auf KESt: +€5,99 Gesamtsteuer: €76,15 statt €70,16 Effektiver Satz (auf €266): ca. 28,62%
ℹ️ Kirchensteuer-Opt-out: Du kannst dem automatischen Kirchensteuerabzug beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) widersprechen. Das entbindet dich nicht von der Steuerpflicht, aber du zahlst sie dann über die Steuererklärung (Anlage KAP).

Automatische Abführung durch deutsche Broker

Deutsche Broker wie Trade Republic, ING, DKB, Comdirect, Flatex, Scalable Capital sind verpflichtet, die Abgeltungssteuer automatisch bei jeder steuerpflichtigen Transaktion einzubehalten und direkt ans Finanzamt abzuführen. Du erhältst am Jahresende eine Jahressteuerbescheinigung für die Anlage KAP.

⚠️ Ausländische Broker (z.B. IBKR, Flatex AT): Diese führen ggf. keine Abgeltungssteuer ab. Du bist dann verpflichtet, die Erträge selbst in der Steuererklärung (Anlage KAP) zu deklarieren — sonst droht Steuerhinterziehung.

Steueroptimierung bei ETFs — 5 Strategien

1. Freistellungsauftrag vollständig ausschöpfen

Die einfachste und wirksamste Strategie: Stelle bei jedem Broker einen FSA — bis maximal €1.000/Person insgesamt. Damit sparst du bis zu €263,75 Steuern pro Jahr (€1.000 × 26,375%). Setze den FSA auf €1.000, auch wenn du aktuell weniger Erträge erwartest.

2. VHYL für FSA-Ausschöpfung nutzen

Für einen FSA von €1.000 benötigst du bei VHYL (3,8% Dividende, 30% TFS) ein Depot von ca. €37.600: €37.600 × 3,8% × 70% = €998,12. Damit ist der FSA perfekt ausgeschöpft, ohne Steuern zu zahlen.

3. Verlustverrechnung nutzen

Realisierte Verluste aus ETF-Verkäufen können gegen Gewinne im selben Jahr verrechnet werden. Aktiengewinne werden nur gegen Aktien-Verluste verrechnet (Verlustverrechnungstopf). Nicht verrechnete Verluste werden ins Folgejahr vorgetragen.

4. Tax-Loss-Harvesting im Dezember

ETF-Positionen mit Buchverlust im Dezember verkaufen und sofort zurückkaufen. In Deutschland gilt kein Wash-Sale-Verbot wie in den USA. Der realisierte Verlust reduziert die Steuerlast im laufenden Jahr. Der Ankaufskurs des zurückgekauften ETFs ist dann der neue (niedrigere) Einstandspreis.

5. Günstigerprüfung bei niedrigem Einkommen

Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% (z.B. Studenten, Rentner), kannst du in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen (Anlage KAP, Zeile 4). Das Finanzamt berechnet dann die Kapitalertragssteuer zum persönlichen Satz — und erstattet die Differenz.

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Abgeltungssteuer berechnen — die Formel für ETFs

───────────────────────────────────────────────── SCHRITT 1: Brutto-Ertrag ermitteln Dividende / Kursgewinn / Vorabpauschale SCHRITT 2: Teilfreistellung anwenden Aktien-ETF: Ertrag × 70% = steuerpflichtig Anleihen-ETF: Ertrag × 100% = steuerpflichtig SCHRITT 3: Freistellungsauftrag abziehen Steuerpflichtig − FSA-Rest = Bemessungsgrundlage SCHRITT 4: Abgeltungssteuer berechnen Bemessungsgrundlage × 26,375% = Steuer SCHRITT 5: Netto-Ertrag Brutto-Ertrag − Steuer = Netto-Ertrag ─────────────────────────────────────────────────

Häufige Fragen zur Abgeltungssteuer bei ETFs

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer auf ETFs 2026?
Die Abgeltungssteuer beträgt 25% + 5,5% Solidaritätszuschlag = 26,375%. Für Aktien-ETFs gilt zusätzlich die 30% Teilfreistellung, sodass der effektive Steuersatz auf den Bruttoertrag nur 18,46% beträgt. Kirchenmitglieder zahlen +8–9% Kirchensteuer auf die Steuer selbst.
Was bedeutet Teilfreistellung bei ETFs?
Die Teilfreistellung befreit bei Aktien-ETFs 30% der Erträge von der Steuer. Nur 70% der Dividenden und Kursgewinne aus Aktien-ETFs sind steuerpflichtig. Bei Mischfonds gilt 15%, bei Anleihen-ETFs 0% Teilfreistellung.
Muss ich Abgeltungssteuer auf nicht realisierte Kursgewinne zahlen?
Nein. Nicht realisierte Kursgewinne sind vollständig steuerfrei — solange du den ETF nicht verkaufst. Die Steuer fällt erst beim tatsächlichen Verkauf an. Thesaurierende ETFs wie VWCE unterliegen lediglich der kleineren jährlichen Vorabpauschale.
Wie berechne ich die Abgeltungssteuer auf ETF-Dividenden?
Formel: Dividende × 70% (Teilfreistellung für Aktien-ETFs) × 26,375% (Abgeltungssteuer + Soli) = Steuerlast. Beispiel: €380 Dividende → €380 × 70% = €266 steuerpflichtig → €266 × 26,375% = €70,16 Steuer.
Wie spare ich Abgeltungssteuer bei ETFs?
Wichtigste Strategien: (1) Freistellungsauftrag €1.000/Person vollständig nutzen, (2) Verluste gegen Gewinne verrechnen, (3) Tax-Loss-Harvesting im Dezember, (4) Bei niedrigem Einkommen Günstigerprüfung in der Anlage KAP beantragen, (5) VHYL bis FSA-Grenze + VWCE für Steuerstundung.
Zahlen ETF-Anleger Kirchensteuer?
Nur Kirchenmitglieder. Der Satz beträgt 8% (Bayern, BW) oder 9% (andere Länder) auf die Abgeltungssteuer — nicht auf den Ertrag selbst. Seit 2015 erheben Banken die Kirchensteuer automatisch. Gesamtsatz mit Kirche (9%): ca. 27,99%.
Führt mein Broker die Abgeltungssteuer automatisch ab?
Ja — alle deutschen Broker (Trade Republic, ING, DKB, Scalable Capital, Comdirect) führen die Abgeltungssteuer automatisch ab. Du erhältst eine Jahressteuerbescheinigung. In der Steuererklärung (Anlage KAP) musst du sie nur angeben, wenn du die Günstigerprüfung nutzen möchtest.

Disclaimer: Nur zu Bildungszwecken. Keine Anlageberatung gemäß WpHG. Keine BaFin-regulierte Beratung. Stand: Juni 2026.

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