Basiszins 2026 = 2,53% · Vorabpauschale = Fondswert × 2,53% × 0,70
Beispiel VWCE €20.000 → steuerpflichtige Vorabpauschale €247,94 → Steuer ca. €65,39
Fällt im Januar 2027 an (für das Steuerjahr 2026).
Was ist die Vorabpauschale? — Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs
Die Vorabpauschale wurde 2018 im Rahmen der deutschen Investmentsteuerreform eingeführt und betrifft jeden Anleger, der thesaurierende ETFs hält. Doch was steckt dahinter, und warum existiert diese Steuer überhaupt?
Thesaurierende ETFs wie der VWCE (Vanguard FTSE All-World UCITS ETF Accumulating), der MSCI World Acc oder der SPDR MSCI World schütten keine Dividenden aus — sie reinvestieren Erträge automatisch in den Fonds. Das klingt steuerlich komfortabel, denn solange du nicht verkaufst, fließt scheinbar kein Geld. Der Staat stand damit aber vor einem Problem: Bei rein thesaurierenden Fonds hätte er auf Jahrzehnte keine Steuereinnahmen, während Anleger ihr Vermögen steuerfrei wachsen ließen.
Die Vorabpauschale löst dieses Problem: Sie funktioniert wie eine jährliche Mindestbesteuerung, die auf Basis eines fiktiven Mindestertrags (dem sogenannten Basisertrag) erhoben wird — auch wenn du keinen einzigen ETF-Anteil verkauft hast. Wichtig zu verstehen: Es handelt sich nicht um eine Doppelbesteuerung. Die bereits gezahlten Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf deiner ETF-Anteile vollständig angerechnet. Du zahlst die Steuer also früher, aber nicht öfter.
Wer ist betroffen?
- Anleger mit thesaurierenden ETFs (VWCE, IWDA, MSCI World Acc, SPDR MSCI World und viele mehr)
- Thesaurierende aktiv verwaltete Fonds
- Ausschüttende ETFs sind in der Regel kaum betroffen, da Ausschüttungen gegen die Vorabpauschale verrechnet werden
Die Vorabpauschale entsteht automatisch im Depot — du musst nichts aktiv unternehmen. Deine Depotbank (Trade Republic, ING, comdirect etc.) berechnet die Vorabpauschale und führt die Steuer direkt ans Finanzamt ab.
Die Formel und der Basiszins 2026
Die Vorabpauschale folgt einer gesetzlich festgelegten Formel, die auf dem sogenannten Basiszins basiert. Dieser Basiszins wird jährlich von der Deutschen Bundesbank ermittelt und vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Er orientiert sich am Zinssatz für langlaufende risikofreie Bundesanleihen.
Basisertrag = Fondswert zum 1. Januar × Basiszins × 0,70
Vorabpauschale = Basisertrag (begrenzt auf tatsächliche Wertentwicklung)
Kurzformel:
Vorabpauschale = Fondswert × 2,53% × 0,70
(×0,70 weil Basisertrag = Basiszins × 0,70 laut § 18 InvStG)
Der Faktor 0,70 ergibt sich direkt aus dem Investmentsteuergesetz (InvStG): Der Basisertrag beträgt 70% des Basiszinses multipliziert mit dem Fondswert zu Jahresbeginn. Diese Regel gilt für alle Fonds gleichermaßen.
Basiszinsen der letzten Jahre im Überblick
| Jahr | Basiszins | Basisertragsfaktor (×0,70) | Hinweis |
|---|---|---|---|
| 2022 | 0,12% | 0,084% | Niedrigzinsphase, kaum Vorabpauschale |
| 2023 | 2,55% | 1,785% | Starker Anstieg durch Zinswende |
| 2024 | 2,29% | 1,603% | Leichter Rückgang |
| 2025 | 2,53% | 1,771% | Wieder leicht gestiegen |
| 2026 | 2,53% | 1,771% | Gleich wie 2025 |
Man sieht: In der Niedrigzinsphase 2022 war die Vorabpauschale praktisch irrelevant. Seit der Zinswende 2023 spielt sie eine spürbar größere Rolle. Bei einem ETF-Depot von €50.000 macht der Unterschied zwischen 0,12% und 2,53% Basiszins einen Unterschied von mehreren hundert Euro jährlicher Steuerlast aus.
Teilfreistellung — nur 70% der Vorabpauschale sind steuerpflichtig bei Aktien-ETFs
Ein entscheidender Vorteil für Aktien-ETF-Anleger ist die sogenannte Teilfreistellung. Sie sorgt dafür, dass nicht die gesamte Vorabpauschale der Abgeltungssteuer unterliegt. Je nach Fondstyp wird ein bestimmter Anteil des Ertrags von der Steuer freigestellt.
Der Grund für die Teilfreistellung: Investmentfonds zahlen auf Fondsebene bereits Steuern auf Erträge (z.B. auf Dividenden innerhalb des Fonds). Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, erhält der Anleger eine pauschale Freistellung je nach Fondstyp.
| ETF-Typ / Fondsart | Teilfreistellung | Steuerpflichtiger Anteil | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Aktien-ETFs (≥51% Aktien) | 30% | 70% | VWCE, IWDA, SPDR MSCI World |
| Mischfonds (25–50% Aktien) | 15% | 85% | Balanced Fonds |
| Immobilienfonds (inländisch) | 60% | 40% | Offene Immobilienfonds |
| Anleihen-ETFs / Geldmarkt-ETFs | 0% | 100% | EUR Government Bond ETFs |
Für die meisten privaten ETF-Anleger, die einen MSCI World, FTSE All-World oder ähnlichen Aktien-ETF besitzen, gilt also: Nur 70% der Vorabpauschale sind steuerpflichtig. Die restlichen 30% werden freigestellt. Das reduziert die tatsächliche Steuerlast erheblich.
Komplettes Rechenbeispiel: Vorabpauschale VWCE €20.000 (Schritt für Schritt)
Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Du hältst VWCE-Anteile im Wert von €20.000 am 1. Januar 2026. So berechnest du deine Vorabpauschale für 2026 (fällig im Januar 2027):
Maßgeblich ist der Kurswert deiner VWCE-Position am ersten Handelstag des Jahres 2026.
In unserem Beispiel: €20.000
Fondswert × Basiszins × 0,70
€20.000 × 2,53% × 0,70 = €354,20
Die Vorabpauschale ist auf die tatsächliche Wertsteigerung begrenzt. Hat der VWCE in 2026 beispielsweise um €2.000 zugelegt, ist €354,20 < €2.000 — die Vorabpauschale wird nicht begrenzt. Hat der VWCE nur €200 zugelegt, wäre die Vorabpauschale auf €200 begrenzt.
In unserem Beispiel: Wertentwicklung > €354,20 → keine Begrenzung
Steuerpflichtige Vorabpauschale = €354,20 × 70% = €247,94
Abgeltungssteuer inkl. Solidaritätszuschlag = 26,375%
€247,94 × 26,375% = €65,39 Steuer
(Zzgl. Kirchensteuer falls kirchensteuerpflichtig: ca. 8–9% auf die Steuer)
Hast du noch €247,94 oder mehr vom Freistellungsauftrag (FSA) übrig, fällt keine Steuer an. Der FSA beläuft sich auf €1.000 pro Person (€2.000 für Ehepaare).
Wenn FSA vollständig ausgeschöpft: €65,39 werden im Januar 2027 automatisch abgebucht.
Fondswert (01.01.2026) = €20.000,00
× Basiszins 2026 × 2,53%
× Basisertragsfaktor × 0,70
= Vorabpauschale (brutto) = €354,20
× Steuerpflichtiger Anteil × 70% (Teilfreistellung Aktien-ETF)
= Vorabpauschale (steuerpflichtig) = €247,94
× Abgeltungssteuer + SolZ × 26,375%
= Steuerbetrag = €65,39
→ Abbuchung im Januar 2027 (sofern kein FSA-Freibetrag mehr übrig)
Wann und wie wird die Vorabpauschale abgebucht?
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Steuer — sie wird aber nicht im laufenden Jahr, sondern im Januar des Folgejahres abgebucht. Die für das Steuerjahr 2026 anfallende Vorabpauschale wird also erst im Januar 2027 fällig.
Trade Republic
Bei Trade Republic läuft alles vollautomatisch: TR berechnet die Vorabpauschale für jede deiner ETF-Positionen und bucht den Steuerbetrag automatisch vom Cash-Konto (Zinsguthaben-Konto) ab. Du erhältst in der Regel eine Benachrichtigung in der App.
ING, comdirect & andere Direktbanken
Bei der ING und comdirect wird die Vorabpauschale vom Verrechnungskonto abgebucht. Auch hier empfiehlt es sich, im Januar ausreichend Liquidität bereitzuhalten. Manche Banken informieren vorab per Brief oder E-Mail über den fälligen Betrag.
Was ist, wenn ich den ETF vor dem Stichtag verkauft habe?
Hältst du den ETF nicht mehr am 31. Dezember des Jahres, fällt keine Vorabpauschale an — der Gewinn wurde dann bereits beim Verkauf versteuert. Die Vorabpauschale ist eine Haltesteuer für das gesamte Kalenderjahr.
Vorabpauschale und Freistellungsauftrag (FSA)
Der Freistellungsauftrag ist das wichtigste Instrument, um die Vorabpauschale steuerfrei zu stellen. Jede Person hat in Deutschland einen jährlichen Sparerpauschbetrag von €1.000 (Ehepaare gemeinsam €2.000). Gegen diesen Freibetrag werden alle Kapitalerträge verrechnet — Dividenden, realisierte Kursgewinne und eben auch die Vorabpauschale.
Beispiel: VWCE €20.000
- Steuerpflichtige Vorabpauschale: €247,94
- Noch verfügbarer FSA: €1.000
- Nach Verrechnung: €1.000 − €247,94 = €752,06 FSA verbleibend
- Steuerbelastung: €0
Das bedeutet: Hast du noch keinen anderen Freibetrag verbraucht, bleibt die Vorabpauschale für VWCE €20.000 komplett steuerfrei. Erst wenn der Freibetrag erschöpft ist (z.B. weil du zusätzlich Dividenden oder Kursgewinne realisiert hast), fällt tatsächlich Steuer an.
Wichtig: Den Freistellungsauftrag musst du deiner Depotbank aktiv mitteilen. Er ist nicht automatisch vorhanden. Bei mehreren Depots (z.B. TR und ING gleichzeitig) kannst du den FSA aufteilen — du darfst aber insgesamt nicht mehr als €1.000 pro Person freistellen.
Vorabpauschale automatisch berechnen
RetireRangers berechnet deine Vorabpauschale für VWCE & Co. automatisch — und zeigt wie viel vom Freistellungsauftrag sie verbraucht.
Jetzt kostenlos starten →Vorabpauschale bei Verlust oder Nullrendite — wann fällt nichts an?
Ein häufiges Missverständnis: Viele Anleger glauben, die Vorabpauschale fällt in jedem Fall an. Das stimmt nicht. Die Vorabpauschale ist gesetzlich auf die tatsächliche Wertsteigerung des Fonds im jeweiligen Kalenderjahr begrenzt.
Konkret bedeutet das:
- ETF steigt 0%: Keine Vorabpauschale (keine Wertsteigerung, auf die sie angewandt werden könnte)
- ETF fällt im Wert: Keine Vorabpauschale (negative Rendite)
- ETF steigt nur 0,5%, Basisertrag wäre 1,771%: Vorabpauschale wird auf die tatsächliche Wertsteigerung von 0,5% begrenzt
- ETF steigt mehr als der Basisertrag: Vorabpauschale wird vollständig in Höhe des Basisertrags erhoben
In einem Börsenjahr mit starken Kursrückgängen (wie 2022 für viele Aktien-ETFs) fällt also schlicht keine Vorabpauschale an. Das ist ein eingebauter Schutz für Anleger: Du zahlst Mindeststeuer nur dann, wenn dein Investment tatsächlich gewachsen ist.
Gegenrechnung bei Verkauf — keine Doppelbesteuerung
Ein entscheidender Aspekt, den viele Anleger übersehen: Die über die Jahre gezahlten Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf der ETF-Anteile vollständig angerechnet. Es handelt sich also nicht um eine zusätzliche Steuer, sondern um eine zeitlich vorgezogene Besteuerung.
Wie funktioniert die Anrechnung?
- Du hältst VWCE 10 Jahre lang und zahlst in dieser Zeit insgesamt €500 Vorabpauschalen-Steuer
- Beim Verkauf berechnet deine Depotbank den Gesamtgewinn seit Kauf
- Von diesem Gewinn werden die bereits versteuerten Vorabpauschalen-Beträge abgezogen
- Du zahlst beim Verkauf also nur noch Steuer auf den verbleibenden, noch nicht besteuerten Gewinn
Der Staat profitiert davon, die Steuer früher zu erhalten (Zinseffekt). Der Anleger zahlt insgesamt aber nicht mehr als bei einem ausschüttenden ETF ohne Vorabpauschale. Das System ist — auch wenn es zunächst kompliziert wirkt — im Grunde fair konzipiert.
Praktisch wichtig: Bewahre deine Steuerbescheinigungen der letzten Jahre gut auf. Im Normalfall verwaltet deine Depotbank die Anrechnung vollautomatisch. Bei einem Depotübertrag zu einer anderen Bank sollte die Summe der bisherigen Vorabpauschalen mitübertragen werden — frage im Zweifel bei deiner Bank nach.
Ausschüttend vs. Thesaurierend — Vergleich bei der Vorabpauschale
Ein häufiger Diskussionspunkt unter ETF-Anlegern: Welcher ETF-Typ ist steuerlich einfacher? Hier ein direkter Vergleich zwischen dem ausschüttenden VHYL und dem thesaurierenden VWCE:
| Kriterium | Ausschüttend (z.B. VHYL) | Thesaurierend (z.B. VWCE) |
|---|---|---|
| Vorabpauschale | Selten bis nie fällig (Ausschüttungen übersteigen meistens den Basisertrag) | Jährlich relevant, da keine Ausschüttungen |
| Steuerlicher Aufwand | Geringer — Dividenden werden direkt versteuert, kein Vorabpauschale-Tracking nötig | Etwas höher — Vorabpauschale läuft zwar automatisch, muss aber verstanden werden |
| Cash-Bedarf im Januar | Kein Sonderbedarf | Cashpuffer für Vorabpauschale-Abbuchung empfohlen |
| Steuerstundungseffekt | Kein Steuerstundungseffekt (Dividenden werden sofort versteuert) | Minimaler Stundungseffekt durch Vorabpauschale statt sofortiger Vollauszahlung |
| Freistellungsauftrag | Wird durch Dividenden verbraucht | Wird durch Vorabpauschale verbraucht |
| Automatismus | Vollautomatisch durch die Bank | Vollautomatisch durch die Bank |
Bei ausschüttenden ETFs werden die Dividendenausschüttungen direkt gegen die Vorabpauschale gerechnet. Da Dividenden-ETFs wie VHYL oder VHYL meist Dividendenrenditen von 3–5% erzielen und der Basisertrag nur bei ca. 1,77% liegt, übersteigen die Ausschüttungen den Basisertrag fast immer — damit fällt keine zusätzliche Vorabpauschale an.
Welcher Typ besser ist, hängt von deiner Situation ab. Wer Wert auf einfachste Steuertransparenz legt und gerne regelmäßige Cash-Ausschüttungen erhält, bevorzugt ausschüttende ETFs. Wer auf maximales Langfristwachstum durch Zinseszins setzt, bleibt beim Thesaurierer — und nimmt die Vorabpauschale in Kauf.